12,6 Millionen Tonnen Textilabfall fallen in den Ländern der EU pro Jahr an. Sie sollen wieder verwendet oder recycelt werden. Ein Bündel an Rechtsakten will dafür die Weichen stellen.
Textilrecycling – aktuelle Schlagzeilen
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- Textilsortieranlage in Prato in Betrieb genommen
Diese kleine, unsystematische Auswahl an Fachartikeln allein im ersten Halbjahr 2026 führt uns die Brisanz von Textilrecycling vor Augen. Und sie zeigt, worum es geht: um Technologie, Finanzierung, einen Markt, rechtliche Rahmenbedingungen und natürlich auch darum, welche Institutionen und Unternehmen welche Rollen in dem Gefüge einnehmen.
Warum diese Brisanz?
In der EU fallen 12,6 Millionen Tonnen Textilabfall an Jahr für Jahr. Allein in Österreich sind es jährlich rund 220.000 Tonnen Textilmüll. Etwa drei Viertel davon landen direkt im Restmüll.
Die Länder der EU wollen dem verschwenderischen Umgang mit Textilien etwas entgegensetzen. Für den Schutz von Wasser und Böden und um natürliche Ressourcen zu sparen. In Textilien sind Rohstoffe enthalten, die es wert sind, wieder verwendet oder recycelt zu werden. Gibt man Textilien in den Restmüll, verliert man diese Ressourcen für immer.
Welche rechtlichen Weichen sind gestellt?
Ein kurzer Blick auf die einschlägige aktuelle Rechtslage lässt die Komplexität des Unterfangens Textilrecycling erahnen:
- In Österreich gilt seit 1. Jänner 2025 die AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket mit dem Paragraphen 28, der unter anderem besagt:
„Für Papier-, Metall-, Kunststoff-, Glas-, Bio- und Textilabfälle sind jeweils getrennte Sammlungen durchzuführen.“
„Die getrennte Sammlung gemäß Abs. 1 ist in der Weise durchzuführen, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein qualitativ hochwertiges Recycling der getrennt gesammelten Abfälle ermöglicht.“ - Neu und akut herausfordernd sind die Textilabfälle. Als EU gaben wir uns ein Update der Abfallrahmenrichtlinie, das seit 16. Oktober 2025 in Kraft ist und eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilbetriebe vorsieht. Betroffen sind Unternehmen, die Bekleidung, Accessoires, Schuhe, Kopfbedeckungen und Heimtextilien herstellen oder importieren. Sie müssen für die finanzielle und organisatorische Verantwortung des Abfallmanagements ihrer Produkte nach deren Verwendung (gebrauchte Ware) aufkommen. Derartige EPR-Systeme (extended producer responsibility) kennen wir zum Beispiel für Verpackungen.
Bis 17. Juni 2027 ist dies in nationales Recht zu implementieren. Und ab 17. April 2028 müssen in allen EU- Staaten EPR-Systeme für Textilien eingeführt sein, denen sich Textil-Produktionsbetriebe und –importeure (Inverkehrbringer) anschließen müssen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und weniger als 2 Millionen Euro Jahresbilanz haben bis 17. April 2029 Zeit. - Seit 19. Juli 2026 gilt in den EU-Staaten ein Vernichtungsverbot (Basis ist die ESPR – Eco Design for sustainable product regulation) für nicht verkaufte Kleidung und Schuhe (Neuware). Adressiert ist damit insbesondere der internationale Versandhandel via digitaler Plattformen. Bei manchen ist es bisher so, dass Produkte vernichtet werden, die bestellt und dann aber nicht gekauft sondern retourniert wurden.
Dies gilt vorerst für große Unternehmen und dürfte damit die wesentlichen Handelsunternehmen off- und online umfassen.
Schritte im Recyclingweg
Zwischen den Paragrafen schimmern einige jener Prozessphasen durch, die ein Textil im Recyclingweg durchläuft beziehungsweise durchlaufen sollte.
- Sammlung
- Sortierung in wieder verwendbare (ReUse) und verwertbare (Recycling) Textilien
- Aufbereitung für das Recycling (Herstellung eines Sekundärfadens oder einer chemischen Substanz)
- Recycling
Der EU-Gesetzgeber nimmt für die dauerhafte und verlässliche Finanzierung von Textilrecycling die Hersteller der Textilien auf dem Wege von EPR-Systemen in die Verantwortung.
Textilien – was ist das eigentlich?
Vielleicht kommen einem zunächst Hemden und Kleider und Jacken und Schuhe und andere Bekleidungsstücke in den Sinn. Damit liegt man sehr richtig. Bekleidung ist jene Textilfraktion, die den höchsten Masseanteil und die schnellste Fluktuation hat und somit das drängendste Problem darstellt, weiß Helene Melnitzky, Expertin beim ÖTI, Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH.
Zu den Textilien zählt man zudem
- Heimtextilien wie Geschirrtücher, Handtücher, Tischtücher, Bettwäsche
- Möbel- und Interieurtextilien wie Möbelstoffe, Vorhänge, Rollos, Teppiche, Stoffe von Bahnsitzen
- Schaumstoffe zum Beispiel für Matratzen, Dämmungen
- und viele weitere textile Produkte
Auf Alttextilien (gebrauchte Ware) treffen wir nicht nur in privaten Haushalten, sondern auch in der gewerblichen Sphäre. Man denke an Wäsche und Matratzen in Hotels, Arbeitskleidung in Spitälern, Labors und Handwerksbetrieben. Oder an Schaumstoffsitze und Sitzbezüge in Zügen und U-Bahnen. Das Anwendungsspektrum ist riesig. Entsprechend vielfältig sind die Textilien. Und entsprechend komplex sowohl das Sammeln und Aufbereiten als auch das Recyceln.
Daher konzentriert man sich beim Recycling / der getrennten Sammlung zunächst auf die oben genannten Textilien (Bekleidung, Accessoires, Schuhe, Kopfbedeckungen und Heimtextilien). Das Vernichtungsverbot betrifft derzeit Bekleidung, Accessoires, Schuhe und Kopfbedeckungen. Es kann jedoch erweitert werden.
Lesen Sie in Kürze die Einschätzung der Expertin Helene Melnitzky vom ÖTI.
Quellen: eu-umweltbüro.at, RECYCLING Magazin/mehrere Ausgaben, EUWID Recycling und Entsorgung/mehrere Ausgaben, CIRCULAR INSIDER AUSTRIA, [RECYCLING Magazin, Juni 2026, www.textilkurse.at
Foto: Waldemar Brandt, Eric Prouzet auf Unsplash





